ALLGEMEINES
VERSICHERUNGSRECHT

SOZIALVERSICHERUNGS-
RECHT

KRANKENHÄUSER
UND ÄRZTE

ARZTHAFTPFLICHTRECHT

RECHT DER KRANKENKASSEN

 

Versicherungen sind wesentlicher Bestandteil einer vernünftigen Zukunftsplanung und Risikominimierung, sei es die private Haftpflichtversicherung, die KFZ-Pflichtversicherung oder die Renten- bzw. Lebensversicherung als Teil der privaten Altersvorsorge.

Nicht immer stimmt jedoch die Erwartungshaltung des Versicherungsnehmers mit der Leistungsbereitschaft des Versicherungsunternehmens überein.

Der Gesetzgeber stellt sowohl die Krankenhäuser als auch die niedergelassenen Ärzte mit seinen Vorstellungen vom Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen. Die zunehmenden unternehmerischen Anforderungen müssen in geeigneter Weise mit der ärztlichen Sorge um die Patienten verbunden werden. Dazu ist es notwendig, neue Wege zu gehen.

Durch das besondere Leistungsspektrum unserer Kanzlei können wir Krankenhäuser, Kliniken, niedergelassene Ärzte und Patienten nicht nur in den üblichen Fragen aus Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht betreuen, sondern ihnen auch beispielsweise bei Problemen wie Abrechnung und Haftung zur Seite stehen.

Sozialrechtliche Fragestellungen verlangen vertiefte Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten. Hier gibt es eine fast unüberschaubare Anzahl von gesetzlichen Regelungen, die zudem ständiger Veränderung seitens des Gesetzgebers unterliegen. Medizinische Beurteilungen bzw. Gutachten sind vom Betroffenen oft schwer nachzuvollziehen. Um so mehr ist neben den rechtlichen Fragen zu prüfen, ob im konkreten Fall eine medizinische Beurteilung juristischer Prüfung Stand halten kann.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Beurteilung und gerichtlichen Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche.