GESELLSCHAFTS-
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UNTERNEHMENSKÄUFE
UND -VERKÄUFE

UNTERNEHMENS-
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UND GESELLSCHAFTS-
RECHTLICHE BERATUNG

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NACHFOLGE-
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INSOLVENZEN UND SANIERUNGEN

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

VERTRAGSPRÜFUNGEN

 

Die Globalisierung und damit verbundene Erschließung neuer Märkte stellt Unternehmen täglich vor neue Herausforderungen.  Im Wettbewerb müssen Unternehmer Chancen rechtzeitig wahrnehmen und nutzen, Risiken erkennen und begrenzen. Neben betriebswirtschaftlichen Fragestellungen wird die Lösung komplexer Rechtsprobleme immer wichtiger.
 
Wir verfügen über die erforderlichen Branchenkenntnisse, um rechtliche Probleme zu analysieren. In fachübergreifenden Teams entwickeln wir individuelle Strategien, die eine optimale Lösung für unsere Mandanten garantieren.

Im Hinblick auf eine allgemeine unternehmensrelevante Beratungsleistung profitieren unsere Mandanten aus Wirtschaftsunternehmen von unserer Kompetenz in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.

Wir beraten Unternehmen bei der Wahl der Rechtsform, der Gründung und der Organisation der rechtlichen Struktur des Betriebes. Wir betreuen unsere Mandanten und ihr Unternehmen in allen rechtlichen Fragen, so zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Verträgen, dem gewerblichen Rechtsschutz und bei wettbewerbsrechtlichen Fragen. Wir haben Erfahrungen in der Umstrukturierung, Fusionierung, Abspaltung und Ausgliederung von ganzen Unternehmen oder Unternehmensteilen. Dies gilt auch für Unternehmenskäufe oder die Unternehmensnachfolge, sei es durch Verkauf oder Erbfolge. In Sanierungs- und Insolvenzfällen stehen wir unseren Mandanten bei.