GRUNDSTÜCKS-
UND BAURECHT

IMMOBILIENERWERB
UND -VERWERTUNG

BAUPLANUNGS- UND
BAUORDNUNGSRECHT

VERGABERECHT

PROJEKTENTWICKLUNG

FACILITY MANAGEMENT

BAU-, BAUTRÄGER-
UND ARCHITEKTEN-
VERTRÄGE

HANDWERKERRECHT

MIET- UND PACHTRECHT

OBJEKTVERWALTER-,
BETREIBER- UND
NUTZUNGSVERTRÄGE

 

Neben dem klassischen Bereich der Errichtung von Immobilien und deren Veräußerung haben in der Bau- und Immobilienwirtschaft die Projektentwicklung, die Bewirtschaftung und die Sanierung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es sind ganzheitliche Lösungskonzepte erforderlich, die alle Facetten des öffentlichen und privaten Bau- und Raumplanungsrechts berücksichtigen.

Wir sind auf dem Gebiet der klassischen immobilienrechtlichen Themen tätig.  Hierzu gehören das Grundstücks- und Baurecht, der Immobilienerwerb oder die Verwertung von Immobilien. Darüber hinaus bildet die Beratung im öffentlichen Recht wie beispielsweise dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir gestalten Bau-, Bauträger und Architektenverträge und bieten unseren Mandanten so ein umfassendes Vertragsmanagement.

Bei der Betreuung von Projektentwicklungen, wie der Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie der Errichtung von Wohnanlagen, begleiten wir Investoren bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts. Eng damit verbunden ist das Umweltrecht.

Bei der Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Bauträgerverträgen sowie Miet- und Pachtverträgen nutzen wir sämtliche steuer- und gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten optimal aus, um so die Wünsche unserer Mandanten zu verwirklichen.