ARBEITSVERTRÄGE
UND KÜNDIGUNGEN

VERGÜTUNGS-
SYSTEME UND
GEWINNBETEILIGUNGEN

ABFINDUNGS-
REGELUNGEN

BETRIEBLICHE
VERSORGUNGS- UND
VORSORGEMODELLE

SOZIALPLÄNE

SOZIAL-
VERSICHERUNGSRECHT

 

Besonders in konjunkturell schwierigen Zeiten sind arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen häufig von großer wirtschaftlicher oder gar existenzieller Bedeutung. Wir helfen effektiv und pragmatisch mit einer zielgerichteten Beratung, die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung umfasst. Die arbeitsrechtliche Beratung bei Kündigungen und Beendigungen von Arbeits- und Dienstverhältnissen bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Instanzen, in Kündigungsschutzverfahren ebenso wie in den übrigen Fragen des Arbeitsrechts.

Wir beraten Privatkunden, Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Städte und Gemeinden hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Problemen mit den Sozialleistungsträgern wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträgern, Versorgungsämtern und der Bundesagentur für Arbeit.

Auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts entwickeln wir praxisorientierte Lösungen. Ob es um die Einführung zeitgemäßer Vergütungssysteme, die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen oder um die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge geht.